Die Grundzüge des Beeinträchtigtenabkommen s von Heppner
Maßnahmen zur Erhaltung des Arbeitsplatzes:
- Eine neue Gemeinschaft von 21 Beeinträchtigtenreferenten wurde 2024 eingestellt und wird 2025 ausgebildet, um das System zur Unterstützung der betroffenen Mitarbeiter in den einzelnen Gebieten einzuführen: Informationen, Hilfe bei der Anerkennung einer Beeinträchtigung (Akte über die Anerkennung als Arbeitnehmer mit Beeinträchtigung).
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf diesem Thema: Die Präsenz von Beeinträchtigtenreferenten in jeder Niederlassung ermöglicht es, diese Themen besser anzusprechen und die Ängste der betroffenen Mitarbeiter abzubauen. - Finanzierung von benötigter Ausstattung zur Erhaltung des Arbeitsplatzes: Einrichtung von Arbeitsplätzen für Verwaltungspersonal, Mitarbeiter an den Laderampen und Fahrer (Stehtische, ergonomische Sitze, Hörgeräte, Austausch von Geräten für die Materialhandhabung usw.)
- Anpassung der Arbeitszeit und Ermöglichen der Wahrnehmung von Arztterminen für Menschen mit Beeinträchtigungen.
- Begleitung bei der Ausbildung und/oder Kompetenzbewertung von Menschen mit Beeinträchtigungen, mit Übernahme von bis zu 50 % der Kosten für die Ausbildung, falls der Betrag auf ihrem persönlichen Weiterbildungskonto nicht ausreicht.
- Sensibilisierung für das Thema Beeinträchtigung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, durch E-Learning-Schulungen und Workshops zur Sensibilisierung in den Niederlassungen.
Rekrutierungsmaßnahmen:
- Partnerschaften mit spezialisierten Personalvermittlungsfirmen.
- Partnerschaften mit mehreren ESAT-Einrichtungen (Établissement et service d’accompagnement par le travail) vor Ort, um die begleitete Beschäftigung zu fördern
- Entwicklung einer internen Kultur der Inklusion durch Sensibilisierungsmaßnahmen und Schulungen zur diskriminierungsfreien Einstellung von Mitarbeitern


