Die Grundzüge des Beeinträchtigtenabkommen s von Heppner

Maßnahmen zur Erhaltung des Arbeitsplatzes:

  • Eine neue Gemeinschaft von 21 Beeinträchtigtenreferenten wurde 2024 eingestellt und wird 2025 ausgebildet, um das System zur Unterstützung der betroffenen Mitarbeiter in den einzelnen Gebieten einzuführen: Informationen, Hilfe bei der Anerkennung einer Beeinträchtigung (Akte über die Anerkennung als Arbeitnehmer mit Beeinträchtigung).
    Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf diesem Thema: Die Präsenz von Beeinträchtigtenreferenten in jeder Niederlassung ermöglicht es, diese Themen besser anzusprechen und die Ängste der betroffenen Mitarbeiter abzubauen.
  • Finanzierung von benötigter Ausstattung zur Erhaltung des Arbeitsplatzes: Einrichtung von Arbeitsplätzen für Verwaltungspersonal, Mitarbeiter an den Laderampen und Fahrer (Stehtische, ergonomische Sitze, Hörgeräte, Austausch von Geräten für die Materialhandhabung usw.)
  • Anpassung der Arbeitszeit und Ermöglichen der Wahrnehmung von Arztterminen für Menschen mit Beeinträchtigungen.
  • Begleitung bei der Ausbildung und/oder Kompetenzbewertung von Menschen mit Beeinträchtigungen, mit Übernahme von bis zu 50 % der Kosten für die Ausbildung, falls der Betrag auf ihrem persönlichen Weiterbildungskonto nicht ausreicht.
  • Sensibilisierung für das Thema Beeinträchtigung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, durch E-Learning-Schulungen und Workshops zur Sensibilisierung in den Niederlassungen.

 

Rekrutierungsmaßnahmen:

  • Partnerschaften mit spezialisierten Personalvermittlungsfirmen.
  • Partnerschaften mit mehreren ESAT-Einrichtungen (Établissement et service d’accompagnement par le travail) vor Ort, um die begleitete Beschäftigung zu fördern
  • Entwicklung einer internen Kultur der Inklusion durch Sensibilisierungsmaßnahmen und Schulungen zur diskriminierungsfreien Einstellung von Mitarbeitern

 

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